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Basiswissen

So funktioniert Zeitarbeit:

Von Zeitarbeit, oder amtlich ausgedrückt, von `Arbeitnehmerüberlassung ´spricht man, wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen einen Mitarbeiter zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt. Gewerbsmäßig ist dieser Vorgang laut Durchführungsanweisung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dann, wenn er mit „Gewinnerzielungs- und Wiederholungsabsicht“ erfolgt. In einem solchen Fall benötigt das Unternehmen, das den Mitarbeiter überlässt, eine entsprechende Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit. Diese wird unter strengen Auflagen von dem jeweiligen Landesarbeitsamt erteilt.

Somit funktioniert Zeitarbeit nur dann, wenn drei Parteien an diesem Vorgang beteiligt sind:
-    Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer, Leiharbeitnehmer),
-    Kunde (Entleiher, Kundenunternehmen)
-    Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen, überlassender Betrieb)

Der Arbeitgeber des Mitarbeiters ist also ständig der Verleiher, wobei sich der Arbeitsplatz des Mitarbeiters bei verschiedenen Kundenunternehmen befindet. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen ist in der Regel unbefristet, im Gegensatz zu dem temporären Einsatz bei dem Kundenunternehmen.

Weitere Informationen bietet Ihnen gerne der Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleistungen eV., dem Ideal Personal angehört:

  • BZA
  • BZA - Tarif   (Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleistungen eV -  DGB-Tarifgemeinschaft)

Gesetzliche Grundlage: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 


Tarife anderer Verbände:


IGZ-Tarif  (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. - Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB)

AMP - Tarif  (Arbeitgeberverband Mittelständiger Personaldienstleister e.V. - Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP))